Zentrales Gewerberegister
Das Zentrale Gewerberegister (§ 365c
GewO 1994) führt und verwaltet Daten aus den dezentralen Gewerberegistern
(§ 365 GewO 1994) der Bezirksverwaltungsbehörden. Die für das Zentrale Gewerberegister
relevanten Daten werden nach Freigabe durch die jeweils zuständige Bezirksverwaltungsbehörde
an die zentrale Datenbank übermittelt. Im Zentralen Gewerberegister sind die in
den §§ 365a und 365b GewO 1994 angeführten, gewerberechtlich relevanten Daten über
natürliche Personen und über andere Rechtsträger als natürliche Personen enthalten.
Es werden sämtliche dem Geltungsbereich der GewO 1994, des Güterbeförderungsgesetzes
1995 (GütbefG;
BGBl
Nr. 593 [WV]) sowie des Gelegenheitsverkehrs-Gesetzes 1996 (GelverkG;BGBl Nr. 112
[WV]) unterliegende Tätigkeiten erfasst.
Suchergebnisse:
Suche nach natürlichen Personen: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten der Person), Titel, Vorname, Zuname, Geburtsdatum, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde Suche nach anderen Rechtsträgern: Register/Gewerberegisternummer (Auftreten des Rechtsträgers), Firmenwortlaut, Firmenbuchnummer, Prüfbuchstabe, Funktion bzw. Funktionsart bei Fortbetriebsrechten, Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde Suche nach Gewerbeberechtigungen: Register/Gewerberegisternummer (je Fundstelle), Gewerbeart, 1. Zeile des Wortlautes, Anschrift (Betriebsstätte), Betriebsstättenart, Bezirksverwaltungsbehörde
Sprache:
Deutsch
Kernbetriebszeiten:
Montag - Freitag 06:00 - 22:00 Uhr, Samstag 06:00 - 14:00 Uhr
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber bzw. -Betreiber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Zentrales Melderegister
Das Zentrale Melderegister dient der zentralen Erfassung der Meldedaten der Meldepflichtigen
im Sinne des MeldeG.
Elektronische Akteneinsicht
Die Online-Einsichtnahme in Gerichtsakten (elektronische Akteneinsicht) ermöglicht
den externen Zugang zu den Daten der Verfahrensautomation Justiz für die Parteien
und deren Vertreter in Zivil- und Exekutionsverfahren sowie für Notare als Gerichtskommissäre
in Verlassenschaftsverfahren. Die Einsicht in die Falldaten ist ausschliesslich
nur für die im konkreten Verfahren Berechtigten möglich.
Sprache:
Deutsch
Kernbetriebszeiten:
Montag - Freitag 07:00 - 20:00 Uhr
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber bzw. -Betreiber:
Bundesministerium für Justiz
Grundstücksdatenbank
Die Grundstücksdatenbank besteht aus dem Grundbuch (Hauptbuch) und dem Grundsteuer-
oder Grenzkataster.
Suchoptionen in der Grundstücksdatenbank:
Einlagezahl (A-Gutsbestandsblatt, B-Eigentumsblatt, C-Lastenblatt), Verzeichnis der gelöschten Eintragungen, Tagebuch, Grundstücksverzeichnis, Grundstücksadressen, Regionalinformation, Veränderungshinweise, Koordinatenabfragen, Mappenblattinformation
Inhalte aus dem GRUNDBUCH:
Hauptbuch: Aufschrift (Grundstücksadresse), A-Blatt (Grundstücksnummer, Benützungsart), B-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchsabteilung, Titel, Eigentümer), C-Blatt (Aktenzahl der Grundbuchabteilung, Titel, Lasten) / Hilfsverzeichnis: Personenverzeichnis (Eigentümer), Anschriftenverzeichnis (Grundstücksadresse), Grundstücksverzeichnis (Grundstücksnummer), Grundbuchsmappe (Mappen-Blatt, Grundstücks-Nummer) / Urkundenverzeichnis
Inhalte aus dem KATASTER:
Grundstücksverzeichnis: Grundbesitzbogen-Nummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmesszahl / Grundbesitzbogen: Eigentümer, Grundstücksadresse, Grundstücksnummer, Mappen-Blatt, Benützungsart, Flächenausmaß, Ertragsmesszahl / Hilfsverzeichnisse: Grundbesitzerverzeichnis, Liegenschaftsverzeichnis, Katastralmappe
Quellen:
zuständige Bezirksgerichte für Grundbuch, zuständige Vermessungsämter für Kataster
Bestand:
Bei Beginn der Datenerfassung aus den händisch geführten Grundbüchern betrug die Gesamtanzahl der Grundstücke 11 857 846. Jährlich werden rd. 600 000 Eingaben in der Grundstücksdatenbank verarbeitet. Eintragungen erfolgen nach dem Einbringungs-Prinzip.
Abgedeckte Zeiträume:
Die Datenersterfassung begann 1980 in Wien. Erfasst wurden nur die aktuellen Daten. Daten, die vor Echtbetrieb der Grundstücksdatenbank bereits gelöscht worden sind, wurden nicht in die Datenbank aufgenommen.
Aktualisierung:
laufend -> Echtzeitsystem!
Sprache:
Deutsch
Kernbetriebszeiten:
Montag - Samstag 07:00 - 20:00 Uhr Achtung! Bei Anwahl der Grundstücksdatenbank erscheint zunächst eine weitere Login-Seite. Diese müssen Sie jedoch nicht ausfüllen - klicken Sie einfach auf den Start-Button! Ausnahme: z. B. Notare (vom BMWA zugeteilte persönliche Berechtigung), die Eingabe von Teilnehmerkennung + Passwort ist erforderlich.
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber bzw. -Betreiber:
Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Firmenbuch
Das Firmenbuch ist die offizielle Datenbank des Bundesministeriums für Justiz gemäß
dem Bundesgesetz über das Firmenbuch, BGBl 1991/10 idgF (Firmenbuchgesetz - FBG).
Durch diese Datenbank wurde das händisch geführte Handels-/Genossenschaftsregister
ersetzt. Die Abfrage der Firmenbuchdatenbank ist für jedermann freigegeben. Das
Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen
Vorschriften einzutragen sind. Ein Firmenbuchauszug enthält aktuelle Informationen
über Firmensitz, Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter,
Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung, Satzungen und vieles mehr.
Suchoptionen im Firmenbuch:
Die Suche nach einem Unternehmen im ADV-Firmenbuch ist über den Namen oder die Firmenbuchnummer möglich. Historische Daten eines Unternehmens sind seit dem Zeitpunkt der EDV-Umstellung erfasst und abrufbar. Veränderungen im Firmenbuch - wie beispielsweise Neueintragungen und Insolvenzen - über einen begrenzten Zeitraum können auch abgefragt werden.
Firmenbuchinhalte:
grundlegende Tatsachen und Rechtsverhältnisse, vor allem der eingetragenen Unternehmer (Einzelunternehmer), Personengesellschaften, GmbH, AG, Erwerbs- u. Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen, Rechtsträger nach § 2 Z. 10, 11, 12 und 13 FBG
Verfügbare Informationen:
Hinweise (Berechtigungsfrist, letzte Eintragung, derzeit zuständiges Handelsgericht), Stammdaten (Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Anschrift etc.), Funktionen (Geschäftsführer, Kapital einer Gesellschaft, Prokura, Gesellschafter), Zweigniederlassungen (Firma, Sitz, Anschrift), Personenliste (Aufzählung aller Personen, die unter den Funktionen aufscheinen)
Quellen:
zuständige Handelsgerichte
Bestand:
vollständige Erfassung aller Rechtsträger, die nach dem Firmenbuchgesetz einzutragen sind.
Abgedeckte Zeiträume:
ab 1991: für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften, Erwerbsgesellschaften (jetzt: eingetragene Unternehmer, Personengesellschaften); ab 1993: GmbH, AG, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen, Privatstiftungen
Aktualisierung:
Die Eintragung erfolgt am Tag nach dem handelsgerichtlichen Beschluss für den jeweiligen Rechtsträger um 00:00 Uhr - die Datenbank ist daher tagesaktuell!
Sprache:
Deutsch
Kernbetriebszeiten:
Montag - Sonntag 00:00 - 24:00 Uhr
Voraussetzungen:
Internet-Zugang und Web-Browser ab der 4. Generation
Datenbank-Inhaber bzw. -Betreiber:
Bundesministerium für Justiz
Urkundensammlung der Firmenbuch- und Grundbuchsgerichte
Vgl. Sie hierzu die zuvor angeführten Informationen zur Grundstücks- und Firmenbuchdatenbank
sowie die nachfolgenden Fachbegriffe.
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